Patienteninformation

Die logopädische Therapie tritt immer mehr in den Vordergrund der heute so zahlreichen Therapiemöglichkeiten und somit auch in das Bewusstsein der Menschen, besonders das der Eltern von Kindergarten- und Schulkindern. In einer Zeit in der kurze SMS Mitteilungen und E-Mails die Kommunikation in einer schnellebigen Welt beherrschen ist es kein Wunder, dass die Schriftsprache an sich, d.h. ausführliche und richtige Schreibweise sowie Punkt- und Kommasetzung oder der richtige grammatikalische Aufbau von Sätzen in den Hintergrund geraten und viele der Kinder und Jugendlichen den Bezug zum geschriebenen und somit auch zum gesprochenen Wort verlieren.

 

Die Logopädie führt Kinder und Jugendlichen die durch die verschiedensten Faktoren in ihrem Sprechen und ihrer Sprache eingeschränkt sind hin zum richtigen Artikulieren, Schreiben und Formulieren.

Die Logopädie begelietet Kinder grade während ihres Sprachwerbes und sorgt dafür, dass bestehende Störungen frühzeitig gemildert und behoben werden können und Folgeschäden wie.z.B. Fehlstellungen der Artkulationsorgane verhidert werden können.

 

Wenn Sie also den Verdacht haben Ihr Kind bedarf logopädischer Therapie, zögern Sie nicht ein Rezept bei Ihrem Haus-, Kinder- oder HNO Arzt verschreiben zu lassen, denn immer mehr Kinder benötigen heut zu Tage Unterstützung, Hilfe und vermehrtes Training wenn es um eine gute Sprachenwicklung geht, vor allem verhindern Sie somit, dass Defizite erst sehr spät bemerkt werden, z.B. wenn die Einschulung bevor steht.

 

 

 Wie und wo bekomme ich ein Rezept für eine logopädische Therapie?

 

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind eine logopädische Therapie benötigt oder haben selbst den Gedanken Logopädie in Anspruch zu nehmen? Dann haben sie die Möglichkeit sich an ihren Haus-, Kinder- oder HNO-Arzt sowie Kieferorthopäden oder Neurologen zu wenden und bei Ihrem nächsten Termin nach einem Rezept bzw einer Überweisung zum Logopäden zu fragen.

 

Mit dem Rezept stellen Sie sich dann beim Logopäden vor. Der erste Termin muss innerhalb von 14 Tagen (solang nicht anders verordnet) wahrgenommen werden, sonst verfällt das Rezept.

 

Volljährige Patienten sind verpflichtet einen Rezeptzahlung über 10% des Gesamtwertes zzgl. einer Rezeptgebühr von 10.- Euro zu leisten. Sollten Sie über Ihre Krankenkasse eine Zahlungsbefreiung haben, entfällt die Zuzahlung- in diesem Fall bitte den Befreiungsausweis zur ersten Therapiestunde mitbringen.

 

Kinder und Jugendlcihe unter 18 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Bitte denken Sie daran ihr Rezept bzw. Verordnung bei Ihrem ersten Termin beim Logopäden vorzulegen.


Sollten Sie weitere Fragen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.